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RG, 05.01.1882 - Rep. Va. 270/81 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedarf es zur Wahrung des dinglichen Rechtes solcher in Gemäßheit des Gesetzes vom 2. März 1850 (G.S. S. 112) an die Rentenbanken abgetretenen Renten, welche an die Stelle eingetragen gewesener Reallasten getreten sind, der im §. 2 a. a. O. angeordneten Eintragung eines ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Eintragung eines Vermerks der Rentenpflicht des betreffenden Grundstücks zur Wahrung des dinglichen Rechts von an die Rentenbank abgetretenen Renten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 6, 292
Wird zitiert von ...
- RG, 29.05.1918 - V 388/17
Erwerb eines mit einer nach dem preußischen Recht entstandenen Dienstbarkeit …
Dementsprechend ist unter der Herrschaft des früheren preußischen Liegenschaftsrechts erkannt worden, daß eine der Eintragung nicht bedürftige Rentenbankrente, für welche ein Rentenpflichtigkeitsvermerk gemäß § 18 Abs. 2 des Rentenbankgesetzes eingetragen, später aber versehentlich gelöscht war, der Löschung ungeachtet gegenüber jedem Besitzer des mit der Rente belasteten Grundstücks wirksam bleibe (vgl. RGZ. Bd. 6 S. 292: Kammergericht bei Johow-Ring Bd. 27 S.4115 flg.).